Ich möchte meine Ölheizung durch einen Gasbrenner ersetzen – muss ich spezielle Brandschutzvorrichtungen erstellen oder gibt es keine entsprechenden Vorschriften mehr? Der Brenner wird im Keller neben dem Durchgang unter der Treppe stehen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Solothurn

Die Anforderungen wurden tatsächlich gelockert. Damit Sie sicher sein können, dass in Ihrem Fall keine erhöhten Brandrisiken bestehen, ist eine objektspezifische Beurteilung notwendig.

Dafür ist die lokale Brandschutzbehörde zuständig. Wir empfehlen Ihnen, sich an die Gebäudeversicherung Solothurn zu wenden.

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