Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Solothurn
Die Anforderungen wurden tatsächlich gelockert. Damit Sie sicher sein können, dass in Ihrem Fall keine erhöhten Brandrisiken bestehen, ist eine objektspezifische Beurteilung notwendig.
Dafür ist die lokale Brandschutzbehörde zuständig. Wir empfehlen Ihnen, sich an die Gebäudeversicherung Solothurn zu wenden.