Ich möchte mein als Ferienhaus eingetragenes Wohnhaus (EFH) umbauen. Muss die Hauseingangstüre, also somit meine Fluchttüre, eine lichte Breite von 90 cm aufweisen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton St. Gallen

Die Hauseingangstüre in einem Einfamilienhaus muss eine Breite von 90 cm aufweisen. Verfügt die bestehende Eingangstüre nicht über die geforderte Durchgangsbreite, muss die lokal zuständige Brandschutzbehörde beurteilen, ob eine Anpassung nötig ist.

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