Ich möchte in meinem Weidhaus/Maiensäss einen Kochherd einbauen. Links davon befindet sich 12 cm Kalkstein, hinter dem Herd Holz und rechts davon die Küchenkombination. Was muss ich in Bezug auf das Material und die Abstände beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Weidhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Eine abschliessende Antwort können wir Ihnen auf diese objektspezifische Frage nicht geben.

Grundsätzlich sind die Anforderungen des Herstellers des Holzkochherds zu beachten und die Vorgaben in der Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen einzuhalten. Wichtig sind insbesondere die Abstände zu brennbaren Bauteilen (Wände hinter Feuerungsaggregaten, Unterlagsplatten und Vorbeläge) sowie die Zufuhr von Verbrennungsluft ab Kapitel 3.4 und die Anforderungen an Abgasanlagen ab Kapitel 5.

Für spezifische Fragen wenden Sie sich bitte an den Feueraufseher Ihrer Gemeinde.

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