Ich möchte für eine Aula mit 204.3 m2 und für zwei Seminarräume mit 37.3 m2 und 61m2 die Personenbelegung berechnen. Die Aula verfügt über einen Ausgang mit 0.9 m und einen mit 1.6 m. Die Seminarräume verfügen beide über einen Ausgang mit je 1m Breite. Alle drei Räume befinden sich in einem Schulhaus; die Aula im EG und die beiden Seminarräume im 1. OG. Gemäss meinen Internetrecherchen wäre die max. Personenbelegung bei beiden Seminarräumen 50 Personen. Sollte hier aber nicht auch die Raumfläche eine Rolle spielen? Und wie ist die maximale Personenbelegung für die Aula?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule

Aus Sicht des Brandschutzes geht es darum, dass alle Anwesenden im Ereignisfall so schnell wie möglich flüchten können. Darum sind die Anzahl und Breite der Ausgänge relevant.

Die Raumfläche spielt für Nutzungen eine Rolle, bei denen von einer spezifischen Anzahl Personen pro Quadratmeter Raumfläche ausgegangen werden muss (z. B. Verkauf).

In einer Aula mit einem Ausgang von 90 cm und einem von 1.6 m, dürfen sich bis zu 200 Personen aufhalten. Bei den Seminarräumen, mit je nur einem Ausgang à 1 m sind es je 50 Personen. Bei diesen Angaben wird davon ausgegangen, dass die Türen in Fluchtrichtung öffnen. Weitere Informationen dazu, wie viele Personen in einem Raum anwesend sein dürfen, finden Sie in der Nutzung «Veranstaltung» / bestehendes Gebäude / Fluchtwege und Ausgänge.

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