Standort des Gebäudes
St. Gallen
Nutzung
andere Nutzung
Beschreibung
Landwirtschaft
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Der geforderte Brandschutzabstand hängt unter anderem davon ab, wie gross die Arealfläche ist. Auf der Infoplattform für Brandschutz finden Sie unter der Nutzung «Landwirtschaft» im Abschnitt «Brandschutzabstände» die Funktion «Brandschutzabstand zum Nachbargebäude ermitteln». Dort können Sie die Daten zu Ihrer Situation angeben und der geforderte Abstand wird berechnet. Zudem finden Sie dort weitere Informationen, wie der Brandschutzabstand bei Landwirtschaftsbetrieben berechnet wird.
Falls besondere Brandgefahren vorhanden sind, müssen Sie die Situation mit der zuständigen Brandschutzbehörde objektspezifisch klären.
Weshalb hat hier die Arealfläche einen Einfluss?
Gemäss BSR 15-15, Ziffer 2.3.5, Abs. 1 sind nur landwirtschaftlich genutzte, eingeschossige Mehrgebäudeställe von den Brandschutzabständen befreit, das Wohnhaus jedoch nicht?
Das Wohnhaus muss die Abstände gemäss Ziffer 2.2 der BSR 15-15 einhalten, ansonsten sind Ersatzmassnahmen notwendig. Dies lässt sich auch aus dem Anhang zu Ziffer 2.3.5 ableiten.
Ihr Einwand ist korrekt. Das Wohnhaus muss wie sie schreiben die Abstände gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 2.2. einhalten.
Dies wird auch von der automatischen Funktion in der Nutzung «Landwirtschaft» auf der Infoplattform richtig ausgegeben. Sie können dort anwählen, dass es sich um ein Wohnhaus handelt. Es ist jedoch verwirrend, dass Sie dabei trotzdem die Arealfläche angeben müssen. Wir werden dies auf der Infoplattform präzisieren.