Ich möchte einen Ersatzneubau für mein Wohnhaus auf meinem Landwirtschaftsbetrieb erstellen. Wie gross muss die Distanz zum bestehenden Stall mit Holzfassade sein, damit ich beim Haus eine Holzfassade machen kann? Im Stall wird auch Heu, Getreide, Stroh und Holz gelagert.

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Standort des Gebäudes

St. Gallen

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Landwirtschaft

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Der geforderte Brandschutzabstand hängt unter anderem davon ab, wie gross die Arealfläche ist. Auf der Infoplattform für Brandschutz finden Sie unter der Nutzung «Landwirtschaft» im Abschnitt «Brandschutzabstände» die Funktion «Brandschutzabstand zum Nachbargebäude ermitteln». Dort können Sie die Daten zu Ihrer Situation angeben und der geforderte Abstand wird berechnet. Zudem finden Sie dort weitere Informationen, wie der Brandschutzabstand bei Landwirtschaftsbetrieben berechnet wird.

Falls besondere Brandgefahren vorhanden sind, müssen Sie die Situation mit der zuständigen Brandschutzbehörde objektspezifisch klären.

2 Gedanken zu “Ich möchte einen Ersatzneubau für mein Wohnhaus auf meinem Landwirtschaftsbetrieb erstellen. Wie gross muss die Distanz zum bestehenden Stall mit Holzfassade sein, damit ich beim Haus eine Holzfassade machen kann? Im Stall wird auch Heu, Getreide, Stroh und Holz gelagert.”

  1. Weshalb hat hier die Arealfläche einen Einfluss?
    Gemäss BSR 15-15, Ziffer 2.3.5, Abs. 1 sind nur landwirtschaftlich genutzte, eingeschossige Mehrgebäudeställe von den Brandschutzabständen befreit, das Wohnhaus jedoch nicht?
    Das Wohnhaus muss die Abstände gemäss Ziffer 2.2 der BSR 15-15 einhalten, ansonsten sind Ersatzmassnahmen notwendig. Dies lässt sich auch aus dem Anhang zu Ziffer 2.3.5 ableiten.

    1. Ihr Einwand ist korrekt. Das Wohnhaus muss wie sie schreiben die Abstände gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 2.2. einhalten.
      Dies wird auch von der automatischen Funktion in der Nutzung «Landwirtschaft» auf der Infoplattform richtig ausgegeben. Sie können dort anwählen, dass es sich um ein Wohnhaus handelt. Es ist jedoch verwirrend, dass Sie dabei trotzdem die Arealfläche angeben müssen. Wir werden dies auf der Infoplattform präzisieren.

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