Ich möchte eine Jurte mit 4 m Durchmesser im Garten aufstellen. Sie soll im Sommer als Veranda genutzt werden. Es halten sich keine Personen dauerhaft darin auf. Gilt dies als ein Hauptgebäude oder eine Nebenbaute?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Eine Jurte, die im Garten als «Veranda» genutzt wird, kann im Sinne der Brandschutzvorschriften als Nebenbaute beurteilt werden, soweit darin keine offene Feuerstelle betrieben wird.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert