Ich möchte die maximale Personenbelegung für unseren Jugendtreff bestimmen. Der Treff ist auf 4 Stockwerke verteilt. Das UG ist 43 m2 gross, das EG 11.5 m2, das 1. OG 320 m2 und das 2. OG ist 44.4 m2 gross. Habe ich dies richtig verstanden, dass sich pro Quadratmeter zwei Personen im Treff aufhalten können? Was gibt es noch zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die maximale Personenbelegung pro Raum richtet sich nach der Anzahl und der Breite der vorhandenen Ausgänge und Fluchtwege.

1 Ausgang, min. 0,9 m breit: bis 50 Personen

2 Ausgänge, je 0,9 m breit: 50 bis 100 Personen

3 Ausgänge, je 0,9 m breit oder 1 Ausgang, 0,9 m breit und 1 Ausgang 1,2 m breit: 100 bis 200 Personen

Für eine Belegung mit mehr als 200 Personen müssen mindestens 2 Ausgänge, die je 1,2 m breit sind, vorhanden sein.

Die Unter- und Obergeschosse müssen grundsätzlich über mindestens 1 vertikalen Fluchtweg verfügen, bei Belegungen ab 100 Personen sind es mindestens 2 vertikale Fluchtwege. Wir empfehlen Ihnen, die maximal zulässige Personenanzahl und allfällige weitere Bandschutzmassnahmen mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde zu klären.

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