Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Einfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Als erstes müssen Sie abklären, ob ein Baugesuch notwendig ist. Wenden Sie sich dazu an die in der Gemeinde zuständige Baubehörde. Ist ein Baugesuch notwendig, müssen die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden.
Die Installation muss von einer Fachfirma vorgenommen werden. Auf der Seite feuerstopp.ch/anerkannte-blitzschutzfachfirmen/ sind von der GVB zertifizierte Fachfirmen gelistet. Sie können aber natürlich auch Fachfirmen beauftragen, die nicht dort gelistet sind.
Es ist zu beachten, dass grundsätzlich eine Erdung um das Haus (Ringleitung) verlegt werden muss. Alternative Lösungen müssen durch die Blitzschutzfachfirma mit der Inspektionsstelle der GVB Services AG abgeklärt und bewilligt werden.