Die elektrischen Installationen und Betriebsmittel müssen gemäss den Herstellerangaben, entsprechend der Gefährdung der Räume und im Einklang mit den technischen Normen der Niederspannungsinstallationsnorm ausgeführt sein.
Im Weiteren gelten die Sorgfaltspflichten im Umgang mit elektrischen Geräten: Elektrische Energieverbraucher aller Art müssen so aufgestellt, eingebaut, betrieben und unterhalten werden, dass für brennbare Gebäudeteile oder andere Gegenstände keine Entzündungsgefahr besteht.
Wir empfehlen Ihnen sich durch einen örtlichen Elektroinstallateur beraten zu lassen.