Ich möchte auf einem unausgebauten Dachboden ein kleines Beet anlegen. Dazu müsste ich allerdings eine UV-Lampe anbringen, welche ohne Aufsicht über längere Zeit leuchten würde. Gibt es bezüglich Sicherheit irgendwelche Vorschriften?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Die elektrischen Installationen und Betriebsmittel müssen gemäss den Herstellerangaben, entsprechend der Gefährdung der Räume und im Einklang mit den technischen Normen der Niederspannungsinstallationsnorm ausgeführt sein.

Im Weiteren gelten die Sorgfaltspflichten im Umgang mit elektrischen Geräten: Elektrische Energieverbraucher aller Art müssen so aufgestellt, eingebaut, betrieben und unterhalten werden, dass für brennbare Gebäudeteile oder andere Gegenstände keine Entzündungsgefahr besteht.

Wir empfehlen Ihnen sich durch einen örtlichen Elektroinstallateur beraten zu lassen.

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