Ich miete 2 Parkfelder in einem Einstellraum – darf ich insgesamt zwei Reifensätze auf einem der Felder lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Einstellräume; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton St. Gallen

Wir gehen davon aus, dass es sich um einen nicht öffentlich zugänglichen Einstellraum handelt. Aus Brandschutzsicht ist es zulässig, darin pro Fahrzeug einen Satz Pneus zu lagern. Wo genau sich diese befinden, ist aus Brandschutzsicht unerheblich, solange sie die Fluchtwege nicht behindern.

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