Ich lagere auf meinem Parkplatz in einer Einstellhalle mit 84 Plätzen eine Dachbox inkl. Halterung, ein Veloanhänger und ein kleines Holzmöbel. Ist das aus Brandschutzsicht erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung

Einstellräume und Parkings

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Bei 84 Parkplätzen gehen wir davon aus, dass die Grundfläche grösser ist als 600 m2. Damit gelten aus Sicht des Brandschutzes die Anforderungen an ein Parking. Da das Parking zu einer Wohnüberbauung gehört, nehmen wir zudem an, dass das Parking nicht öffentlich, sondern privat ist.

In diesem Fall dürfen sperrige Gegenstände, die regelmässig mit dem Auto transportiert werden, auf dem Fahrzeugplatz gelagert werden. Es ist also erlaubt, eine Dachbox mit Halter und einen Veloanhänger zu lagern. Auch den Kasten aus Holz dürfen Sie aufstellen, vorausgesetzt sein Inhalt beträgt nicht mehr als 0.5 m3.

Weitere Informationen zur Lagerung von Gegenständen in Parkings finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter «Einstellräume und Parkings».

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