Ich habe einen Kleinwagen und benötige nicht den ganzen Garagenplatz. Darf ich dort einen Tiefkühler oder einen Wäschetrockner aufstellen und benutzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Zweifamilienhaus mit eingebauter Garage, max. 2 Stockwerke, Kanton Tessin

Ein Einstellraum mit einer Grundfläche von bis zu 600 m2 darf auch anderweitig genutzt werden. Sie dürfen auch Material darin lagern. Das heisst, es ist erlaubt, einen Tiefkühler oder Wäschetrockner auf dem Garagenplatz aufzustellen und zu betreiben. Weitere Infos zur Lagerung in Einstellräumen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.

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