Ich habe einen Heubelüftungskanal, der sich im Ökonomiegebäude befindet. Muss ich diesen mit einem Material EI30 auskleiden? Der Stall besteht aus Backsteinmauerwerk, der Kanal steht auf einer Balkenlage und einem Holzboden. Der Kanal und der Heuraum bestehen aus Holz. Maschinen befinden sich im Raum keine.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Landwirtschaftsbetrieb, bis 11 m, Kanton Bern

Heubelüftungen werden in den aktuellen Brandschutzvorschriften nicht speziell geregelt. Sie sind sinngemäss wie Lüftungsanlagen zu behandeln (vgl. Brandschutzrichtlinie 25-15 Lufttechnische Anlagen Ziff. 3.7 Anforderungen Lüftungsleitungen). Eine objektbezogene Beurteilung und Festlegung von Brandschutzmassnahmen muss durch den zuständigen Feueraufseher der Gemeinde erfolgen.

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