Ich bin Schreiner und baue in unserem Haus eine Dachwohnung ein. Brandschutzplan und Brandschutznachweis habe ich von einem Experten erstellen lassen. Die Baubewilligung sieht eine Qualitätssicherung QSS 1 gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz» vor – darf ich diese Aufgabe selbst ausüben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei Gebäuden, die unter QSS 1 fallen, sind die Anforderungen an den Brandschutz gering (vgl. Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung im Brandschutz Ziffer 5.1 ff).Es ist keine spezielle Ausbildung erforderlich, um die Rolle des QS-Verantwortlichen Brandschutz bei QSS1-Projekten zu übernehmen. Aus diesem Grund spricht theoretisch nichts dagegen, dass Sie diese Rolle einnehmen, wenn Sie über das nötige Fachwissen verfügen. Die Entscheidung liegt jedoch bei der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert