Eine einzelne Schicht eines Bauteils kann nicht abschliessend als ausreichende Brandschutzmassnahme beurteilt werden. Objektbezogene Umgebungseinflüsse müssen in die Beurteilung einfliessen. Dazu ist im Kanton Bern bei Wohnhäusern der Feueraufseher der Gemeinde zuständig (in anderen Kantonen allenfalls eine andere Behörde).
Ich bin noch unschlüssig, wie ich die Terrasse meines Eigenheims gestalten möchte. Sind Fliesen brandschutztechnisch unproblematisch?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB