Standort des Gebäudes
Wallis
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
In normal genutzten Wohnungen (Eigentum oder Dauermiete) sind keine Brandmeldeanlagen vorgeschrieben. Falls es sich um Ferienwohnungen handelt, können solche Anlagen Pflicht sein.
Die Brandmeldeanlagen dürfen jedoch nicht einfach ausser Betrieb genommen werden. Es braucht ein Brandschutzkonzept, das von der Behörde bewilligt werden muss. Bitte wenden Sie sich an das den kommunalen Sicherheitsbeauftragten Brandschutz der Gemeinde Goms.