Ich bin Mieterin einer Wohnung in einem Gebäude, das früher ein Hotel war. In allen Wohnungen sind noch Brandmeldeanlagen vorhanden. Müssen diese weiterhin (kostspielig) unterhalten werden?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Standort des Gebäudes

Wallis

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

In normal genutzten Wohnungen (Eigentum oder Dauermiete) sind keine Brandmeldeanlagen vorgeschrieben. Falls es sich um Ferienwohnungen handelt, können solche Anlagen Pflicht sein.

Die Brandmeldeanlagen dürfen jedoch nicht einfach ausser Betrieb genommen werden. Es braucht ein Brandschutzkonzept, das von der Behörde bewilligt werden muss. Bitte wenden Sie sich an das den kommunalen Sicherheitsbeauftragten Brandschutz der Gemeinde Goms.

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