Ich bin Mieter eines Verkaufsladens mit kleiner Werkstatt. Der Eigentümer hat mir nun seinen Feuerlöscher «übergeben», ich solle selbst für die wiederkehrenden Kosten aufkommen. Ist ein Feuerlöscher Pflicht? Und muss ich diesen selbst bezahlen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Diese Frage ist nicht in den Brandschutzvorschriften geregelt. Es ist eine Vertragssache. Da in einem Industriebetrieb Handfeuerlöscher Pflicht sind, werden die Unterhaltsarbeiten in der Regel in die Nebenkosten integriert und somit vom Mieter bezahlt.

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