Ich besitze zwei Autos, das eine benütze ich nur im Winter. Ich bewahre darin zwei Sätze Pneus und etwas Werkzeug auf. Es steht in einer Tiefgarage. Kann mir der Vermieter vorschreiben, dass ich die Ware aus dem Auto entfernen muss?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum

Was in einem Parking gelagert werden kann, hängt davon ab, ob es ein privates Parking oder eine öffentliche Einstellhalle ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz Heureka. Die Brandschutzvorschriften geben nicht vor, was in Fahrzeugen gelagert werden darf. Es wird auch keine Brandlast pro Fahrzeug quantifiziert. Geht man aber davon aus, dass Sie zwei Fahrzeuge besitzen, ist es zulässig, pro Fahrzeug einen Satz Pneus in der Einstellhalle zu lagern.

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