Ich besitze in einem Parking (ca. 50 Plätze) einen separat abgeschlossenen Garagenplatz. Dieser ist mit einem Metalltor versehen. Nun möchte jemand die Garage als Lager für Parkett und Farbe mieten. Dürfen diese Materialien dort gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Parking,  11 m bis 30 m hoch, Kanton Aargau

Ein solches Lager müsste als eigener Brandabschnitt abgetrennt sein. Zudem sind Fluchtwege aus separaten Brandabschnitten über ein Parking grundsätzlich nicht zulässig.

Ob in ihrem Fall der Lagerraum als untergeordneter Raum beurteilt und die Fluchtwegsituation akzeptiert werden kann, müssen Sie mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde klären.

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