Nutzung
Klinik, Spital
Kerzen sind in Wohnheimen für kognitiv beeinträchtige Menschen nicht explizit verboten. Es liegt in der Verantwortung Ihrer Organisation, im Alltag sämtliche Massnahmen zu treffen, um den Brandschutz zu sicherzustellen und die Sorgfaltspflicht im Umgang mit Feuer einzuhalten. In Ihrem Fall bedeutet das auch, dass Sie abschätzen müssen, ob die Bewohnerinnen und Bewohner Ihres Heims über ein ausreichendes Verantwortungsbewusstsein verfügen, um unbeaufsichtigt mit Kerzen umgehen zu können. Ist dies nicht der Fall, empfehlen wir Ihnen, auf Kerzen zu verzichten.
Die Beratungsstelle für Brandverhütung hat einige Tipps und Informationen zur Brandverhütung für Seniorinnen und Senioren formuliert. Diese legen wir Ihnen auch für Ihren Betrieb ans Herz.