Gilt es beim Einbau einer Besprechungs- und Telefonkabine in einem Foyer eines öffentlichen Gebäudes besondere Vorschriften zu beachten? Die Fluchtwege und -distanzen sind gewährleistet.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Schule

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Anforderung an eine solche Kabine muss anhand des aktuellen Brandschutzkonzeptes und/oder Brandschutzplanes des Gebäudes festgelegt werden. Dazu werden insbesondere Angaben in Bezug auf die Abmessungen, die Materialisierung und den Standort der Kabine benötigt.

Bei einem Standort in einem horizontalen oder vertikalen Fluchtweg müssen zusätzliche Anforderungen zur Brennbarkeit und/oder Feuerwiderstandsfähigkeit sowie der Durchgangsbreiten erfüllt werden. Ist eine Brandmelde- oder Sprinkleranlage vorhanden, muss diese innerhalb der Kabine erweitert werden.

Wir empfehlen Ihnen, anhand des Brandschutzkonzepts des Gebäudes zu prüfen, ob der Einbau einer solchen Kabine möglich ist. Bei Unsicherheiten können Sie sich mit den Unterlagen an den zuständigen Brandschutzexperten der GVB wenden.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert