Gilt ein knapp 30 m hohes Gebäude mit einem Sportplatz auf dem Dach, der seitlich mit 6 m hohen Netzen eingefasst ist, als Hochhaus?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Mischnutzung; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Tendenziell wird dieses Objekt nicht als Hochhaus kategorisiert.

Die offene Dachfläche gilt nicht als zusätzliches Geschoss im engeren Sinn. Der Hochhausgrenze von 30 m liegt das Schutzziel zugrunde, dass das Gebäude auf ganzer Höhe (inkl. Dachfläche) mit einer Autodrehleiter erreicht werden kann. Mit der erwähnten Einfriedung ist dies allerdings wieder in Frage gestellt. 

So ist hier eine objektbezogene Auslegeordnung notwendig, um zu klären, ob das Objekt als Gebäude mittlerer Höhe oder als Hochhaus kategorisiert wird. Wenden Sie sich dazu an das Bauinspektorat und die zuständige Brandschutzbehörde (je nach Nutzung der Feueraufseher der Gemeinde oder die GVB). 

 

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