Gilt ein Einfamilienhaus, welches alle Anforderungen an ein «Gebäude geringer Abmessungen» erfüllt, als ein solches oder als Gebäude <11m?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Ein Einfamilienhaus gilt immer als Gebäude geringer Höhe.

Brandschutztechnisch gelten für Einfamilienhäuser und Gebäude mit geringen Abmessungen im Wesentlichen dieselben Anforderungen (z. B. bezüglich Tragwerke und Brandabschnitte). Sie können sich aber in der Gebäudegeometrie und -nutzung unterscheiden:

  • Gebäude geringer Abmessung: Ist als eigene Nutzungskategorie mit eingeschränkten Nutzungen zu verstehen (kleine Brandrisiken, maximal eine Wohneinheit), und ist in Bezug auf die Gebäudegeometrie limitiert (max. 600m2 Geschossfläche, max. ein Geschoss unter und zwei Geschosse über Terrain).
  • Einfamilienhaus: Die Nutzung ist grundsätzlich auf eine Wohneinheit beschränkt, und ist als Spezialfall der Nutzungskategorie Wohnen zugeordnet. Die Gebäudegeometrie untersteht jedoch grundsätzlich keinen Einschränkungen. Sie könnte theoretisch bis zur Hochhausgrenze gebaut werde, wird ungeachtet dessen aber immer den Gebäuden geringer Höhe zugeordnet.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert