Gilt die zulässige Personenzahl nur für Gäste oder müssen auch Helfer resp. Vereinsmitglieder, die Getränke servieren, eingerechnet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Mehrzweckhalle

Bei der Personenbelegung müssen alle anwesenden Personen eingerechnet werden, also auch die Helfer und die Vereinsmitglieder, die Getränke servieren. Denn im Ereignisfall ist es unerheblich, ob es bei flüchtenden Personen um Gäste, Personal oder Vereinsmitglieder handelt.

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