Gilt die Einteilung in Qualitätssicherungsstufen (QSS) nach BSR 11-15 Ziffer 2.3 auch, wenn keine Brandschutzauflagen im Bauentscheid stehen oder kein Bauentscheid nötig ist? Muss dann trotzdem eine Übereinstimmungserklärung erstellt werden, und wenn ja, wem ist sie abzugeben?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Die formale Einteilung einer QS-Stufe erfolgt nur im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens, bei dem die Brandschutzbehörde einen Fachbericht zum Bauvorhaben erstellt. In diesem Zusammenhang ist eine Übereinstimmungserklärung Brandschutz einzureichen und sowohl der Brandschutzbehörde als auch dem Bauherrn zukommen zu lassen.

Die Einhaltung der Brandschutzvorschriften liegt unabhängig von einem Baubewilligungsverfahren in der Verantwortung der Bauherrschaft. Ohne Baubewilligung muss diese eigenständig sicherstellen, dass die erforderlichen Bau- resp. Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Bestätigungen oder Übereinstimmungserklärungen durch Planer sind der Bauherrschaft für die eigene Dokumentation abzugeben – eine Weiterleitung an die Brandschutzbehörde ist in diesem Fall nicht erforderlich.

 

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