Gilt das Gewebe einer Sonnenstore als Baustoff? Falls ja, welche Brandschutzanforderung muss es erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» werden auch Beschattungseinrichtungen erwähnt (Artikel 3.2.1 für mobile Sonnenstoren, Artikel 3.2.7 für an der Fassade angebrachte Gewebe).

Explizite Vorschriften gibt es für Sonnenstoren bei Hochhäusern, diese müssen mindestens die Klasse RF 1 aufweisen. Im Bereich von Balkonen sind ausschwenkbare, textile Beschattungseinrichtungen aus Baustoffen der Klasse RF 2 zulässig.

Insbesondere bei Gebäuden mittlerer Höhe  müssen die Schutzziele für die Gebäudehülle beachtet werden (Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Artikel 3.1.1). Ganzflächig brennbare Storensysteme müssen konstruktiv unterteilt werden, damit sie die Schutzziele nicht beeinträchtigen (z. B. einfacher Löschangriff der Feuerwehr).

 

 

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