Gilt bei einem Gebäude mit fünf Wohnungen das Treppenhaus nicht als Fluchtweg?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Aargau

Bei einem Mehrfamilienhaus handelt es sich beim Treppenhaus um einen vertikalen Fluchtweg. Für diesen gelten in Bezug auf den Brandschutz gewisse Anforderungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform Heureka.

 

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