Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, Kanton Aargau
In den Brandschutzvorschriften gibt es noch keine Bestimmungen für Ladestationen von Elektrofahrzeugen. Das SIA-Merkblatt 2060 ist diesbezüglich das aktuellste Dokument. Soweit die Elektroinstallationen gemäss Niederspannungsinstallationsnorm (NIN) ausgeführt wurden, die passenden Ladegeräte verwendet werden und diese bestimmungsgemäss eingesetzt werden, ergibt sich durch Elektrofahrzeuge grundsätzlich keine erhöhte Brandgefährdung.