Gibt es spezielle Brandschutzvorschriften für Einfamilienhäuser?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 orientieren sich an der Nutzung und der Grösse des Gebäudes. Für Einfamilienhäuser sind andere Brandschutzmassmassnahmen gefordert als in einem Industriebetrieb oder in einem Hotel.

Viele Einfamilienhäuser gehören in die Kategorie «Gebäude mit geringen Abmessungen» und haben damit kaum Brandschutzanforderungen zu erfüllen.

Welche Massnahmen in einem Einfamilienhaus umzusetzen sind, finden Sie auf unserer Infoplattform für Brandschutz «Heureka». Wählen Sie die Nutzung «Wohnen» und danach die Gebäudehöhe. Zu jedem Thema sind die nötigen Brandschutzmassnahmen einfach erklärt.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert