Gibt es Lösungen für Ersatzmassnahmen mit Rauchmeldern, wenn der Brandschutzabstand nicht eingehalten werden kann?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Standort des Gebäudes

Wallis

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Die Situation
Ein altes Ökonomiegebäude, ein Stall, wird umgebaut. Der Stall liegt im Dorfkern und ist umgeben von weiteren Holzhäusern in Blockbauweise. Gemäss Brandschutzrichtline 15-15, Anhang 2.4, müssen alle Fenster mit Feuerwiderstand EI 30 ausgeführt werden, da die Brandschutzabstände unterschritten werden. Gibt es eine Lösung, z.B. mit Rauchmeldern, bei der normale Fenster eingebaut werden können?

Die Antwort
Rauchmelder können nicht als Kompensationsmassnahme eingesetzt werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Fachperson zu wenden. Diese kann ein Brandschutzkonzept erstellen und mögliche Kompensationsmassnahmen mit der zuständigen Brandschutzbehörde besprechen.

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