Standort des Gebäudes
Luzern
Nutzung
max. 2 Stockwerke
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Gemäss den Brandschutzvorschriften muss jeder Betrieb über eine Sicherheitsorganisation Brandschutz verfügen, die sich nach der Situation vor Ort und den Bedürfnissen des Betriebs richtet. Eine entsprechende Dokumentation müsste darum in Ihrem Betrieb vorhanden sein.
Für gewisse Gebäude ist eine sicherheitsbeauftragte Person Brandschutz gefordert. Deren Funktion und Aufgaben sind in der VKF-Brandschutzrichtlinie «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz» Ziffer 4.3 ff festgehalten. Hilfsmittel für Sicherheitsbeauftrage, wie etwa Pflichtenhefte, finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.
Bitte beachten Sie:
Ihr Objekt liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.