Gibt es für eine bestehende unterirdische Autoeinstellhalle zusätzliche Vorschriften, wenn diese elektrisch so nachgerüstet würde, dass E-Autos auf den Parkplätzen aufgeladen werden könnten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften sehen keine zusätzlichen Anforderungen an Einstellräume und Parkings vor, wenn diese mit Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität nachgerüstet werden. Die (kostenpflichtige) SIA-Norm 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» ist das Stand-der-Technik-Dokument, das Auskunft über alle Aspekte gibt, die es zu beachten gilt.

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