Gibt es für die Definition einer Einliegerwohnung ein Kriterium betreffend maximaler Hauptnutzfläche oder Anzahl Zimmer?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Eine Einliegerwohnung ist in den Brandschutzrichtlinien als «Wohnung, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist» (vgl. Brandschutzrichtlinie Begriffe und Definitionen) definiert. Weitere Kriterien sind nicht definiert. Inwiefern eine Wohnung als untergeordnet betrachtet werden kann, liegt im objektspezifischen Ermessen der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde.

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