Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Die Situation
Im Untergeschoss des Mehrfamilienhauses mit 14 Wohnungen ist ein Ausgang vorhanden, der ins Freie führt. Vom Ausgang führen eine invalidengängige Rampe und eine Treppe zum allgemeinen Terrain. Ist das zulässig?
Antwort
Die Brandschutzvorschriften regeln nur, dass vertikale Fluchtwege an einen sicheren Ort ins Freie geführt werden müssen (Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 2.4.1 Abs 2). In der Regel ist das im Erdgeschoss, es kann aber auch im Untergeschoss sein, wenn dies die objektbezogene Situation erlaubt oder zielführender ist, z.B. bei Hanglagen.