Gibt es eine Vorschrift, dass ein Treppenhaus über das Erdgeschoss ins Freie führen muss?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Situation
Im Untergeschoss des Mehrfamilienhauses mit 14 Wohnungen ist ein Ausgang vorhanden, der ins Freie führt. Vom Ausgang führen eine invalidengängige Rampe und eine Treppe zum allgemeinen Terrain. Ist das zulässig?

Antwort
Die Brandschutzvorschriften regeln nur, dass vertikale Fluchtwege an einen sicheren Ort ins Freie geführt werden müssen (Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 2.4.1 Abs 2). In der Regel ist das im Erdgeschoss, es kann aber auch im Untergeschoss sein, wenn dies die objektbezogene Situation erlaubt oder zielführender ist, z.B. bei Hanglagen.

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