Standort des Gebäudes
Bern
Im Kanton Bern wird Weichschott zwischen brandabschnittsbildenden Bauteilen und Lüftungsleitungen (sogenannte Ringspaltverschlüsse) innerhalb eines Lüftungsabschnittes akzeptiert. Eine Abschottung mit einer Steinwollplatte ist also zulässig.
Solche Verschlüsse sind jedoch nicht geprüft. Wenn sie fachgerecht und unter Berücksichtigung der Längenänderung der Lüftungsleitung ausgeführt sind, erachtet die Fachstelle Brandschutz der GVB solche Verschlüsse als ausreichend.