Gibt es ein Regelwerk, wann eine Blitzleuchte erforderlich ist und wo die Blitzleuchte am Gebäude zu installieren ist?

Beitrag der Gebäudeversicherung Graubünden

Standort des Gebäudes

Graubünden

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Beherbergungsbetrieb (b)

Wir gehen davon aus, dass in Ihrem Betrieb eine Brandmeldeanlage installiert ist, welche die Blitzleuchte bei einem Ereignis aktivieren würde.

Die Brandschutzvorschriften fordern akustische und optische Alarmierungseinrichtungen, um gefährdete Personen im überwachten Bereich zu alarmieren und der Feuerwehr das rasche Auffinden der Brandstelle zu erleichtern (Brandschutzrichtlinie 20-15 «Brandmeldeanlagen», Kapitel 3.4.3). Welche Alarmierungseinrichtungen gefordert sind und wo diese angebracht werden müssen, ist nicht im Detail ausgeführt. Dies muss mit der zuständigen Behörde oder der der Feuerwehr abgestimmt werden.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich an die Gebäudeversicherung Graubünden (brandschutz@gvg.gr.ch) zu wenden. Die Zuständigkeiten finden Sie auf der Website.

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