Gibt es Brandschutzvorschriften für eine herabgehängte Gipsdecke in der Küche?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Zürich

Bei Einfamilienhäusern gilt für Baustoffe im Innenausbau die Anforderung RF3. Gips gehört zur Brandverhaltensgruppe RF1 und kann darum verwendet werden. Es gilt jedoch Folgendes zu beachten:

Bei Kochgeräten, insbesondere mit offener Flamme (z. B. Gas- oder Holzkochherde) müssen Sicherheitsabstände zu brennbarem Material eingehalten werden. Die Abstände richten sich nach den Herstellerangaben der jeweiligen Geräte. Alternativ müssen Bauteile mit Brandschutzplatten (BSP) mit 30 Minuten Feuerwiderstand bekleidet werden. Allgemein anerkannt als BSP-RF1 sind beispielsweise 18 mm dicke Gipsplatten oder auch solche von geringerer Dicke mit entsprechendem Prüfnachweis.

Wenn die herabgehängte Gipsdecke den geforderten Abstand oder einen Feuerwiderstand von 30 Minuten erfüllt, müssen keine weiteren Vorkehrungen getroffen werden.

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