Gibt es Anforderungen an Haustechnikräume auf dem Dach eines Gebäudes, die kein Vollgeschoss darstellen (Fläche <50% der Dachfläche)? Welchen Feuerwiderstand müssen das Tragwerk des obersten Geschosses sowie das des darunterliegenden Geschosses gewährleisten? Muss der Technikraum als separater Brandabschnitt ausgebildet sein? Und muss der Technikraum über eine Treppe zugänglich sein oder reicht ein Dachausstieg?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass eine abschliessend verbindliche Beurteilung des Objekts auf diesem Forum nicht möglich ist, sondern durch die zuständige Brandschutzbehörde vorgenommen werden muss.

Folgendes können wir sagen:

Wie Sie richtig erwähnen, gilt der Dachaufbau nicht als Vollgeschoss, wenn die Fläche weniger als 50% der Umfassungswände beträgt. Ist der Technikaufbau kein Geschoss, kann keine Anforderung auf das darunterliegende Tragwerk abgeleitet werden. Dieses bildet zusammen mit dem Technikaufbau ein Geschoss.

In der Regel müssen Technikräume als separate Brandabschnitte ausgebildet werden. Ob das bei Ihnen auch der Fall ist (ob es z.B. Anforderungen an die Zwischendecke gibt), hängt von der Nutzung des Objekts und den Installationen im Technikraum ab. Details dazu finden Sie in den Brandschutzrichtlinien 24-15 «Wärmetechnische Anlagen» und 25-15 «Lufttechnische Anlagen».

Ob Anforderungen an die Treppe bestehen, muss objekt- und nutzungsbezogen zusammen mit der zuständigen Behörde (Brandschutz und/oder Arbeitsinspektorat) definiert werden. Dabei gilt es etwa zu klären, ob der Raum einer Nutzungseinheit zugeordnet werden kann und ob die Flucht über mehrere Räume möglich ist.

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