Gibt es Anforderungen an den Feuerwiderstand des Tragwerks einer Galerie?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Im Dachgeschoss eines Satteldaches ist eine Galerie vorgesehen, beides wird als Lagerfläche genutzt (Brandlast <1000 mJ/m2). Die gesamte Dach-Tragkonstruktion inklusive Galerie soll im Holzbau umgesetzt werden. Die Fläche der Galerie ist kleiner als 50% der projizierten Raumfläche. Dazu zwei Fragen:

  • Ist es richtig, dass keine Anforderungen an den Feuerwiderstand des Tragwerks (Holzdecke und Zwischendecke der Galerie) bestehen?
  • Wie ändern sich die Vorgaben, wenn das Dachgeschoss und die Galerie später als Raum mit grosser Personenbelegung genutzt werden sollen?

Objekt: Gewerbe, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Die Aussage zur Galerie ist nicht ganz korrekt. Die Galerie wird nicht über deren projizierte Raumfläche bestimmt, sondern über den Luftraum. Die Brandschutzrichtlinie 10-15 definiert eine Galerie folgendermassen (BSR 10-15 Abs. Galerie, S. 22):

Galerie

Eine Galerie ist eine zusätzliche, begehbare Ebene innerhalb eines Raumes. Die Galeriefläche ist kleiner als die Grundfläche des Raumes. Die Grundrissfläche des Luftraumes muss mehr als 50% der Grundfläche des Raumes betragen.

Auf dem Forum Brandschutz finden Sie Skizzen, die diese Definition illustrieren.

Allerdings ist richtig, dass der Galerieboden keine Anforderung bezüglich der Brandabschnittsbildung und des Tragwerks erfüllen muss, wenn er nicht zur Stabilisierung des gesamten Gebäudes benötigt wird. Gemäss den Vorschriften gilt dies unabhängig der Nutzung, also auch wenn die Galerie als Teil eines Raumes mit grosser Personenbelegung genutzt wird. Ob dies Sinn macht oder ob aus brandschutztechnischen Überlegungen weiterführende Massnahmen nötig werden, muss der QS-Verantwortliche Brandschutz anhand des Gesamtkonzepts beurteilen.

Selbstverständlich müssen beim Bau einer Galerie die weiteren brandschutztechnischen Anforderungen wie Flucht- und Rettungswege, Materialisierung, Signalisation der Fluchtwege usw. berücksichtigt und eingehalten werden. Diese finden Sie unter heureka.gvb.ch/de/suche-nutzung-und-stichwort/gewerbe-industrie/11-m-bis-30-m-hoch/.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert