Genügt es, wenn eine Einliegerwohnung im 2. Obergeschoss lediglich durch einen Aufzug erschlossen ist? Oder bedarf es eines separaten Treppenzugangs?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Thurgau

Wir gehen davon aus, dass es sich um ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung handelt. Ein Lift in die Einliegerwohnung reicht nicht. Es muss immer ein Fluchtweg vorhanden sein, der im Brandfall sicher begehbar ist und auch bei Stromausfall funktioniert. Darum ist ein weiterer Zugang, z. B. über eine Treppe erforderlich. Diese muss in einem Einfamilienhaus nicht als vertikaler Fluchtweg ausgebildet sein, das heisst, es gibt keine Anforderungen an den Feuerwiderstand.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert