Genügt bei einem Pavillon für 100 Personen ein Ausgang? Braucht es beleuchtete Rettungszeichen und eine Sicherheitsbeleuchtung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Restaurant

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Die Situation
Ein bestehender, freistehender, vorfabrizierter Pavillon in Holzbauweise (eingeschossig, nicht unterkellert), der seit über 40 Jahren für Seminare, Hochzeiten oder Versammlungen genutzt wird, wurde kürzlich renoviert. Der Saal ist ca. 110 m2 gross und gemäss Gastrobroschüre für 100 Personen ausgelegt. Er verfügt nur über einen einzigen Ausgang mit einer nach aussen, resp. in Fluchtrichtung, öffnenden Doppeltüre (2 m breit, ohne Notausgangspiktogramm), wobei der linke Türflügel mit einem Stangen-Panikschloss ausgerüstet ist. Genügt bei einer maximalen Belegung von 100 Personen der beschriebene Ausgang? Ist zusätzlich eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich? Müssen über der oder den Fluchttüren beleuchtete oder nachleuchtende Notausgangspiktogramme montiert werden?

Die Antwort
Gemäss den aktuellen Brandschutzvorschriften gilt:
Aus einem Saal, der mit 100 Personen belegt werden kann, sind mindestens 2 Ausgänge, je 90 cm breit, gefordert. Die Ausgänge müssen direkt ins Freie oder an einen sicheren Ort führen und die Türen müssen in Fluchtrichtung öffnen.

Die Ausgänge müssen gut erkennbar gekennzeichnet sein. Ob die Rettungszeichen beleuchtet oder nachleuchtend sein müssen, hängt von den räumlichen Bedingungen, von der Anzahl Zeichen und von ihrer Grösse ab. Eine Sicherheitsbeleuchtung ist nur gefordert, wenn der Saal kein Tageslicht hat oder wenn er verdunkelt werden kann.

Im Bestandesbau sind jedoch auch alternative Lösungen möglich. Es kann sein, dass die bestehende Situation als gleichwertig beurteilt wurde. Massgebend sind die Auflagen, die in der Bewilligung, resp. im Fachbericht Brandschutz, festgehalten sind.

 

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