Gemäss Heureka ist die Lagerung von 25 l gefährlicher Stoffe erlaubt. Gilt das für Einzelgebinde oder die gesamte gelagerte Menge?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbe und Industrie Gewerbe, Büro und Wohnen; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Die angegebene Menge von 25 Litern bezieht sich auf die gesamte gelagerte Menge von leichtbrennbaren Flüssigkeiten.

Sie dürfen also entweder ein Einzelgebinde à 25 Liter oder mehrere Gebinde mit kleineren Mengen, die zusammen maximal 25 Liter ergeben, lagern.

Aus Sicht des Brandschutzes gibt es bis zu 25 Litern keine weiteren Einschränkungen oder Massnahmen. Strengere Vorgaben betreffend Auffangwannen können allenfalls von Seite Gewässerschutz gefordert werden.

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