Gemäss Brandschutzrichtlinien darf die Treppe in einem Gebäude geringer Höhe aus Baustoffen RF2 bestehen. Ist damit eine Treppe in Eiche zulässig? Muss sie zwischen den Stufen geschlossen sein? Ist eine Verkleidung von unten mit Brandschutzplatten nötig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Eiche wird in die Brandverhaltensgruppe der Kategorie RF 2 eingeteilt und kann somit für die Treppe und für Podestkonstruktionen im vertikalen Fluchtweg ohne weitere Massnahmen verwendet werden. Diese Anwendung ist begrenzt auf Gebäude geringer Höhe.

Ihre Treppe darf also in Eiche ausgeführt werden. Sie muss zwischen den Stufen nicht geschlossen sein und auch eine Verkleidung mit Brandschutzplatten unten ist nicht gefordert.

2 Gedanken zu “Gemäss Brandschutzrichtlinien darf die Treppe in einem Gebäude geringer Höhe aus Baustoffen RF2 bestehen. Ist damit eine Treppe in Eiche zulässig? Muss sie zwischen den Stufen geschlossen sein? Ist eine Verkleidung von unten mit Brandschutzplatten nötig?”

  1. eine weitere frage daraus: gleicher Typ gebäude, jedoch soll eine neue treppe in eiche, zwischen den stufen geschlossen eine wohnung im dachgeschoss erschliessen. der brandabschnitt beginnt vor treppe, anforderung ei 30. ist eine zusätzliche verkleidung der untersicht ins darunterliegende treppenhaus erforderlich?

    1. Diese Frage ist sehr situationsspezifisch. Wir gehen davon aus, dass die Eichentreppe zur Wohnung im Dachgeschoss zum brandabschnittsbildenden Bauteil zwischen der Wohnung und dem vertikalen Fluchtweg werden soll. In diesem Fall wird an das Bauteil die Anforderung REI30-RF1 gestellt. Dies ist mit einer Treppe, selbst wenn sie von unten verkleidet ist, nicht möglich. Es wird ein vollwertiges Bauteil unterhalb der Treppe benötigt, das diese Anforderung erfüllt. Wir empfehlen Ihnen, die Situation mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde zu klären.

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