Standort des Gebäudes
Aargau
Nutzung
Klinik, Spital
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Die Brandschutzvorschriften schreiben für bestimmte Nutzungen einen Sicherheitsbeauftragten Brandschutz vor (siehe BSR 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz, Ziffer 4.3 ff). Die Aufgaben Rechte und Pflichten sind in einem Pflichtenheft festzuhalten, das sich nach den Bedürfnissen und Verhältnissen des jeweiligen Betriebes richtet. Die Aufgabenteilung kann auf mehreren Personen verteilt werden. Die Organisation, Aufgaben- und Kompetenzenverteilung liegt in der Verantwortung des Betriebes.