Gelten Wohnungseingangstüren als Fluchtwegtüren und müssen eine Breite von 90 cm aufweisen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m, Kanton St. Gallen

Wohnungseingangstüren gelten als Türen im Fluchtweg und müssen eine Breite von mindestens 90 cm aufweisen. Da sich normalerweise weniger als 20 Personen in einer Wohnung aufhalten, müssen Wohnungseingangstüren aber nicht in Fluchtrichtung öffnen.

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