Die Brandschutzvorschriften 2015 sind schweizweit gültig. Für Liftentrauchungsklappen wurden die Anforderungen gelockert. In Bezug auf Neubauten finden Sie genauere Informationen dazu in diesem Beitrag.
Falls bei einem bestehenden Lift eine Änderung vorgenommen wird (z. B. die Entrauchungsöffnungen aufgehoben oder weggelassen werden sollen), müssen auch andere Anforderungen gemäss den aktuellen Vorschriften erfüllt sein (z. B. an Brandabschnitte oder allfällige Vorplätze).