Standort des Gebäudes
Thurgau
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Nutzung
andere Nutzung
Beschreibung
Raum mit mehr als 300 Personen
Der Raucherraum kann der gleichen Nutzung wie der Versammlungsraum zugeordnet werden. In diesem Fall können die Räume als Nutzungseinheit in den gleichen Brandabschnitt zusammengefasst werden und der Fluchtweg aus dem Raucherraum darf über den Versammlungsraum gehen. Voraussetzung ist, dass der Ausgang aus dem Versammlungsraum in einen sicheren Bereich oder direkt ins Freie führt. Die Situation sollte jedoch abschliessend von der zuständigen Behörde beurteilt werden.
Weitere Informationen zu Fluchtwegen bei Veranstaltungsräumen finden auf der Infoplattform für Brandschutz im Fachthema «Raum mit mehr als 300 Personen».