Gehört ein Raucherraum in einem Versammlungsraum mit mehr als 300 Personen zur Nutzung oder wird dieser als Spezialraum angesehen? Wie ist die Entfluchtung für diesen Raum? Darf in der Nutzung «Raum mit grosser Personenbelegung» über einen angrenzenden Raum geflüchtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Thurgau

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Raum mit mehr als 300 Personen

Der Raucherraum kann der gleichen Nutzung wie der Versammlungsraum zugeordnet werden. In diesem Fall können die Räume als Nutzungseinheit in den gleichen Brandabschnitt zusammengefasst werden und der Fluchtweg aus dem Raucherraum darf über den Versammlungsraum gehen. Voraussetzung ist, dass der Ausgang aus dem Versammlungsraum in einen sicheren Bereich oder direkt ins Freie führt. Die Situation sollte jedoch abschliessend von der zuständigen Behörde beurteilt werden.

Weitere Informationen zu Fluchtwegen bei Veranstaltungsräumen finden auf der Infoplattform für Brandschutz im Fachthema «Raum mit mehr als 300 Personen».

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