Gehört die Rahmenverbreiterung brandschutztechnisch zum Fenster und können somit die einzelnen Bauteile (analog Fenster) aus RF3-klassifizierten Bauteilen bestehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

Hochhaus

Wie in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» beschrieben, können Rahmenverbreiterungen von Fenstern zu den Fensterrahmen gezählt werden, sofern die Ausmasse der Verbreiterungen nicht als «Ersatz» einer Aussenwandkonstruktion betrachtet werden müssen. Das heisst, die Rahmenverbreiterungen gelten als flächenmässig nicht relevante Bauteile und dürfen aus Baustoffen RF3 bestehen.

Die objektbezogene Auslegung muss jedoch gesamtheitlich und abschliessend im Brandschutzkonzept des Gebäudes festgelegt werden.  

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